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Gewährleistung

Gültig ab 20. 10. 2026

Für alle Waren aus unserem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung. Hier erklären wir, was sie bedeutet und wie Sie uns einen Mangel am einfachsten melden.

Ihre Rechte

Gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie Rechte, wenn eine Ware bei der Übergabe mangelhaft ist, also nicht der Beschreibung oder dem entspricht, was Sie vernünftigerweise erwarten dürfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Übergabe (§ 10 Verbrauchergewährleistungsgesetz, VGG). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war (§ 11 VGG). Ansprüche können Sie noch drei Monate nach Ablauf der Frist gerichtlich geltend machen (§ 28 VGG).

Was Sie verlangen können. Zunächst können Sie zwischen Verbesserung (Reparatur) und Austausch wählen, soweit das möglich und für uns nicht unverhältnismäßig ist. Ist beides nicht möglich, lehnen wir es ab, gelingt es nicht in angemessener Frist oder wäre es Ihnen nicht zumutbar, können Sie eine Preisminderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, den Vertrag auflösen (§ 12 VGG). Bevor wir einen Mangel beheben, informieren wir Sie über Ihre Wahl zwischen Verbesserung und Austausch; wird ein Mangel durch Verbesserung behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für diese Ware einmalig um ein Jahr.

Die Kosten für die Behebung eines Mangels, einschließlich der Versandkosten, tragen wir.

Diese Rechte bestehen unabhängig von einem Rücktrittsrecht und auch bei Waren, die vom Rücktritt ausgenommen sind, etwa frischen Blumen. Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU bietet die Europäische Kommission auf Ihr Europa: Garantien und Gewährleistung.

Blumen und Pflanzen

Blumen und Pflanzen sind lebende Naturprodukte. Kein Mangel sind daher natürliche Abweichungen von Produktfoto oder Beschreibung, wie sie bei Pflanzen üblich sind (Farbton, Größe, Wuchs, Blütenstand), sowie das natürliche Verblühen nach einer der Sorte entsprechenden Zeit. Ein Mangel ist es zum Beispiel, wenn Blumen bei der Zustellung bereits welk oder beschädigt sind, wenn sie deutlich früher verblühen, als es bei richtiger Pflege für die Sorte zu erwarten ist, oder wenn Sie eine andere als die bestellte Ware erhalten.

Damit Ihre Blumen lange frisch bleiben: Stiele schräg anschneiden, in frisches, kühles Wasser stellen, das Wasser regelmäßig wechseln und den Strauß nicht in die pralle Sonne, neben Heizkörper oder neben Obst stellen.

Wie Sie einen Mangel melden

Schreiben Sie uns an info@kvetytulip.sk oder rufen Sie uns an unter +421 905 553 180. Hilfreich sind:

  • Ihre Bestellnummer,
  • eine kurze Beschreibung des Mangels,
  • bei Blumen und Pflanzen nach Möglichkeit Fotos, auf denen der Mangel und die ganze Ware zu sehen sind.

Bei frischen Blumen bitten wir Sie, uns einen Mangel möglichst am Tag der Zustellung zu melden, weil sich der Zustand danach rasch verändert und wir ihn nur so verlässlich beurteilen können. Ihre gesetzlichen Fristen werden dadurch nicht verkürzt.

Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Meldung und teilen Ihnen mit, wie wir den Mangel beheben. Bei verderblicher Ware genügen in der Regel Fotos, eine Rücksendung ist dann nicht nötig. Andere Waren senden Sie bitte erst nach Absprache an:

Tulip s.r.o., Sládkovičova 686, 015 01 Rajec, Slowakei

Transportschäden: Ist die Verpackung bei der Zustellung sichtbar beschädigt, lassen Sie sich das nach Möglichkeit vom Zusteller bestätigen und melden Sie es uns. Ihre Gewährleistungsrechte hängen davon nicht ab.

Garantie

Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie geben wir nur, wenn sie beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angegeben ist. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon immer unberührt.

Unternehmer

Kaufen Sie als Unternehmer, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Geschäfte zwischen Unternehmern; Mängel sind insbesondere unverzüglich nach der Lieferung anzuzeigen.